Wir sind zertifiziert nach:

  • DIN EN 1090
  • EXC-2

Mit der Einführung der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG in Europa sollte der Verwirklichung des Binnenmarktes für Bauprodukte ausreichend Rechnung getragen werden. Die Anforderungen der Richtlinie sollten dabei u.a. durch die Anwendung von harmonisierten Normen erfüllt werden. Daher wurden die bisher gültigen nationalen Normen im Stahlbau DIN 18800-7 sowie für Aluminiumkonstruktionen DIN V 4113-3 durch die Normenreihe DINEN 1090, Teil 1 bis 3 ersetzt.

Wie ist die Übergangsfrist geregelt?
Inzwischen wurde die Richtlinie 89/106/EWG durch die Verordnung (EU) 305/2011 des Europä ischen Parlaments ersetzt. Nach Ablauf einer Übergangsfrist dürfen ab dem 01.07.2014 nur noch tragende Bauteile aus Stahl bzw. Aluminium innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen wurden. Seit Februar 2011 darf die CE-Kennzeichnung nach den Vorgaben der DIN EN 1090-1 für entsprechende Bauteile in Deutschland erfolgen. Fehlt diese, drohen im Schadensfall mitunter rechtliche Konsequenzen! Mit der bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes in Deutschland zum 01.07.2012 sind streng genommen Stahl- und Aluminiumkonstruktionen bereits nach der DIN EN 1090-1
umzusetzen.

Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle notwendig!
Um eine Konformitätserklärung abgeben zu dürfen, muss u.a. die werkseigene Produktionskon trolle des Herstellers auf Basis einer Erstinspektion von einer unabhängigen Überwachungs- und Zertifizierungsstelle („Notified Body“) zertifiziert werden (System 2+). Die technischen Regeln für die Ausführung der Konstruktionen werden in der DIN EN 1090-2 (Stahl) und DIN EN 1090-3 (Aluminium) aufgeführt; die in Abhängigkeit zur errichtenden Kon struktion zu stellenden Anforderungen werden dabei durch vier verschiedene Ausführungs klassen (EXC 1 bis EXC 4) unterschiedlich geregelt.

Quelle: www.tuev-sued.de

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